Gesellschaft für technische Kunststoffe, Pflasterfugenmörtel, Versiegelungsmittel und Beschichtungsmitte
   
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Impressum
Impressumg der Gesellschaft für technische Kunststoffe
   
Allgemeine Geschäftsbedingungen
   
1. Allgemeines
Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages und zwar auch, wenn im Einzelfall eine Auftragsbestätigung nicht erfolgt. Zusätzlichen oder entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir. Sie verpflichten uns nur in dem Fall, wenn wir uns schriftlich und ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklärt haben.

2. Angebote/Bestellungen
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Liefermöglichkeit und Lieferfrist freibleibend. Bestellungen des Käufers werden für uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages verbindlich. Mündliche Nebenabreden werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Einem Angebot beiliegende Muster zu Beschaffenheit und insbesondere Farbe der Kaufsache sind beispielgebend und unverbindlich, sofern Eigenschaften von uns nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert werden.

3. Preise
Beachten Sie bitte unsere Preisangaben in der Preisliste. Unsere Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer und verstehen sich ab Werk. Bei einem Nettowarenwert ab € 3.000,- erfolgt die Lieferung im Inland frei Versandanschrift. Darüber hinaus erfolgt die Lieferung für solche Produkte frei Versandanschrift, die in der jeweils gültigen Preisliste gesondert ausgewiesen sind. Verändert sich bei längerfristig vereinbarten Lieferungen bis zum Liefertag ein für die Preisbildung maßgeblicher Faktor; wie Kosten für Vormaterial und/oder Hilfs- und Betriebsstoffe und/oder Energiekosten und/oder Löhne, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Überschreitet die hiernach gegebene Preissteigerung 5 % des ursprünglich vereinbarten Preises, so kann der Käufer eine Reduzierung der Preiserhöhung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verlangen.

4. Lieferungen
Lieferungen erfolgen innerhalb der von uns abgegebenen Lieferfrist. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Teillieferungen sind zulässig. Betriebsstörungen aller Art, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und sonstige Fälle höherer Gewalt sowie Streiks und Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen, Energien und Arbeitskräften, die die Herstellung oder den Versand verringern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Werden Lieferungen infolge fortdauernder Störung unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer gegen uns Ansprüche aufgrund des Rücktritts zustehen.

5. Gewährleistung
Im Rahmen unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen und auf der Grundlage unserer Produktinformationen – übernehmen wir die Gewähr für eine einwandfreie Materialqualität unserer Produkte. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre vom Tag der Auslieferung an. Hierbei sind Lagerstabilität und Lagerungsbedingungen zu beachten. Bei nachgewiesenen Materialmängeln leisten wir kostenlos Materialersatz. Die Gewährleistung entfällt bei Nichteinhaltung unserer Verarbeitungsvorschrift. Hier liegt die Verantwortung beim Verarbeiter.

6. Versand
Alle Waren reisen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Gefahr des Käufers ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn wir den Transport selbst durchführen. Im Falle der Abholung der Ware durch den Käufer geht die Gefahr mit der vereinbarten Bereitstellung der Ware auf ihn über. Der Versandweg und die Versandart werden von uns bestimmt. Diesbezügliche Kundenwünsche können, soweit möglich, berücksichtigt werden; hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Die Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers gegen Transportschäden versichert.

7. Verpackung
Die Verpackung der Ware erfolgt nach unserer Wahl. Die verwendeten Emballagen sind Einwegverpackungen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung der entleerten Emballagen hat der Käufer entsprechend den Angaben in unseren Produktinformationen zu seinen Lasten zu sorgen. Die Rückgabe der entleerten Emballagen an uns ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausgeschlossen. Die Vorschriften der Verpackungsverordnung, Teil 3 bleiben unberührt. Bei Versand der Ware auf Euro-Tauschpaletten werden diese im Fall des Nichttausches entsprechend unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet.

8. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind mit Zahlungsziel von 30 Tagen ohne jeden Abzug bei uns zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto; 3 % Skonto bei Bankeinzug. Soweit ältere, fällige Rechnungen noch unbeglichen sind, wird Skonto nicht gewährt. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber von uns angenommen. Diskont- und sonstige Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Gutschriften über Schecks oder Wechsel gelten stets vorbehaltlich des Eingangs des Gegenwertes dieser Papiere und mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Im Export gehen mit der Zahlung verbundene Kosten zu Lasten des Käufers, soweit sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins sind wir vorbehaltlich sonstiger weitergehen der Ansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, darüber hinaus Ausgleich etwaiger Kursverluste zu verlangen. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nicht zu. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht in angemessener Frist nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9. Warenrücknahmen
Warenrückgabe kann nur erfolgen, wenn mit uns ein Rückgaberecht vereinbart wurde. Die Rückgabe ist beschränkt auf Ware in unbeschädigten Emballagen und Verpackungen. Sie muss binnen 30 Tagen nach Lieferung erfolgt sein. Sonderprodukte, wie z. B. Produkte in Sonderfarben sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Wir gewähren bei Rückgabe eine Gutschrift in Höhe von 70 % des Warenwertes. Die Rückgabe hat frachtfrei zu erfolgen.

10. Beanstandungen/Gewährleistung
Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich zugehen. Abweichungen der gelieferten Ware zu Mustern und Proben sind, wenn nicht gemäß Ziffer 2 Eigenschaften ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden, kein Mangel. Ebenso sind z. B. produktionstechnisch bedingte Farbtonunterschiede verschiedener Fertigungschargen kein Mangel. Verborgene Mängel müssen schriftlich und unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB und die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Von uns aufgrund von Beanstandungen getroffene Maßnahmen zur Schadensminderung sind kein Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei. Bei berechtigten und ordnungsgemäß erhobenen Beanstandungen sind wir zur Ersatzlieferung befugt. Der Käufer darf die Wandelung oder Minderung erst dann verlangen, wenn die Ersatzlieferung nach angemessener Frist nicht erfolgt oder erneut mangelhaft ist. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

11. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch uns oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen etwaiger schuldhafter Verletzung einer Pflicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder aus positiver Vertragsverletzung. Für bei Vertragsabschluss nicht voraussehbare oder vertragsuntypische Schäden haften wir nur, wenn uns grobes Verschulden trifft. Weist der Käufer einen Schaden nach, so sind die Ansprüche auf den Rechnungswert der betreffenden Lieferung begrenzt. Werden unsere Produkte zusammen mit anderen Produkten verwendet, so haften wir nicht für die Eigenschaften unserer Produkte oder für das Erreichen bestimmter Verarbeitungsergebnisse. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

12. Beratung/Produktschriften
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich, insbesondere auch im Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Sie begründet kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag. Sie entbindet den Käufer nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung zu prüfen. Voraussetzung für eine Haftung aus einer von uns vorgenommenen anwendungstechnischen Beratung ist, dass die Beratung aufgabenspezifisch und schriftlich erfolgt.

13. Serviceleistungen
Kostenlose Einweisungen in unsere Produkte ohne oder mit Gerät durch unser anwendungstechnisches Personal schaffen kein Auftragsverhältnis, aus dem Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können. Bei Einsatz unseres anwendungstechnischen Personals gegen Bezahlung ist es Aufgabe unseres Personals, den Käufer oder seine Erfüllungsgehilfen handwerklich in die Verarbeitung unserer Produkte einzuweisen. Darüber hinaus tragen sie keinerlei Verantwortung z. B. bezüglich der Berücksichtigung und Einhaltung von Richtlinien und Normen. Bezahlte Serviceleistungen sind nach jeweils vereinbarten Sätzen zu vergüten. Gefahren für überlassenes Gerät trägt der Kunde.

14. Weiterveräußerung
Die Weiterveräußerung unserer Produkte an Wiederverkäufer bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

15. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Sachen. Die durch Verarbeitung entstandene neue Sache dient zur Sicherung unserer Forderungen in Höhe des Wertes der verarbeiteten, dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware. Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Käufers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Käufer uns seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Käufer die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Unter Berücksichtigung von Ziffer 13 ist der Käufer berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Dies gilt jedoch nicht, wenn zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist oder eine Abtretung dieser Forderung aus anderen Gründen nicht möglich ist. Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen usw. an Dritte sind nicht zulässig. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so tritt er uns schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Auf unser Verlangen hat der Verkäufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Von einer Pfändung, einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen der Vorbehaltsware sowie einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Forderung um insgesamt mehr als 30 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Übertragung des Eigentums, bzw. der Freigabe der Abtretungen verpflichtet.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch stattdessen berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das für den Sitz des Käufers zuständig ist. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es unter Kaufleuten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland gilt. Für Käufer, die nicht Kaufleute sind, gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen nur mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Einschränkungen. Wir weisen darauf hin, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern.

Rheinbach-Flerzheim im November 2007.

 
 
Gesellschaft für technische Kunststoffe mbH
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