1. Allgemeines
Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil
jedes Vertrages und zwar auch, wenn im Einzelfall eine
Auftragsbestätigung nicht erfolgt. Zusätzlichen
oder entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers
widersprechen wir. Sie verpflichten uns nur in dem Fall,
wenn wir uns schriftlich und ausdrücklich mit ihnen
einverstanden erklärt haben.
2. Angebote/Bestellungen
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Liefermöglichkeit
und Lieferfrist freibleibend. Bestellungen des Käufers
werden für uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
oder durch Ausführung des Auftrages verbindlich.
Mündliche Nebenabreden werden nur durch unsere
schriftliche Bestätigung verbindlich. Einem Angebot
beiliegende Muster zu Beschaffenheit und insbesondere
Farbe der Kaufsache sind beispielgebend und unverbindlich,
sofern Eigenschaften von uns nicht ausdrücklich
schriftlich zugesichert werden.
3. Preise
Beachten Sie bitte unsere Preisangaben in der Preisliste.
Unsere Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer und
verstehen sich ab Werk. Bei einem Nettowarenwert ab
€ 3.000,- erfolgt die Lieferung im Inland frei
Versandanschrift. Darüber hinaus erfolgt die Lieferung
für solche Produkte frei Versandanschrift, die
in der jeweils gültigen Preisliste gesondert ausgewiesen
sind. Verändert sich bei längerfristig vereinbarten
Lieferungen bis zum Liefertag ein für die Preisbildung
maßgeblicher Faktor; wie Kosten für Vormaterial
und/oder Hilfs- und Betriebsstoffe und/oder Energiekosten
und/oder Löhne, so sind wir berechtigt, die Preise
entsprechend anzupassen. Überschreitet die hiernach
gegebene Preissteigerung 5 % des ursprünglich vereinbarten
Preises, so kann der Käufer eine Reduzierung der
Preiserhöhung unter Berücksichtigung von Treu
und Glauben verlangen.
4. Lieferungen
Lieferungen erfolgen innerhalb der von uns abgegebenen
Lieferfrist. Liefertermine sind nur dann verbindlich,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Teillieferungen
sind zulässig. Betriebsstörungen aller Art,
Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand
und sonstige Fälle höherer Gewalt sowie Streiks
und Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen, Energien und
Arbeitskräften, die die Herstellung oder den Versand
verringern, verhindern oder unzumutbar werden lassen,
befreien uns für die Dauer der Störung und
im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung.
Werden Lieferungen infolge fortdauernder Störung
unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
ohne dass dem Käufer gegen uns Ansprüche aufgrund
des Rücktritts zustehen.
5. Gewährleistung
Im Rahmen unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen und
auf der Grundlage unserer Produktinformationen –
übernehmen wir die Gewähr für eine einwandfreie
Materialqualität unserer Produkte. Die Gewährleistung
beträgt 2 Jahre vom Tag der Auslieferung an. Hierbei
sind Lagerstabilität und Lagerungsbedingungen zu
beachten. Bei nachgewiesenen Materialmängeln leisten
wir kostenlos Materialersatz. Die Gewährleistung
entfällt bei Nichteinhaltung unserer Verarbeitungsvorschrift.
Hier liegt die Verantwortung beim Verarbeiter.
6. Versand
Alle Waren reisen, wenn nicht ausdrücklich anders
vereinbart, auf Gefahr des Käufers ohne Rücksicht
darauf, wer die Frachtkosten trägt. Die Gefahr
geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder
Frachtführer auf den Käufer über und
zwar auch dann, wenn wir den Transport selbst durchführen.
Im Falle der Abholung der Ware durch den Käufer
geht die Gefahr mit der vereinbarten Bereitstellung
der Ware auf ihn über. Der Versandweg und die Versandart
werden von uns bestimmt. Diesbezügliche Kundenwünsche
können, soweit möglich, berücksichtigt
werden; hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten
des Käufers. Wird der Versand auf Wunsch oder aus
Verschulden des Käufers verzögert, so lagert
die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In
diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft
dem Versand gleich. Die Ware wird nur auf ausdrücklichen
Wunsch und auf Kosten des Käufers gegen Transportschäden
versichert.
7. Verpackung
Die Verpackung der Ware erfolgt nach unserer Wahl. Die
verwendeten Emballagen sind Einwegverpackungen. Für
die ordnungsgemäße Entsorgung der entleerten
Emballagen hat der Käufer entsprechend den Angaben
in unseren Produktinformationen zu seinen Lasten zu
sorgen. Die Rückgabe der entleerten Emballagen
an uns ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,
ausgeschlossen. Die Vorschriften der Verpackungsverordnung,
Teil 3 bleiben unberührt. Bei Versand der Ware
auf Euro-Tauschpaletten werden diese im Fall des Nichttausches
entsprechend unserer jeweils gültigen Preisliste
berechnet.
8. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind mit Zahlungsziel von 30 Tagen
ohne jeden Abzug bei uns zahlbar. Bei Zahlung innerhalb
von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto; 3 % Skonto
bei Bankeinzug. Soweit ältere, fällige Rechnungen
noch unbeglichen sind, wird Skonto nicht gewährt.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber
von uns angenommen. Diskont- und sonstige Wechselspesen
gehen zu Lasten des Käufers. Gutschriften über
Schecks oder Wechsel gelten stets vorbehaltlich des
Eingangs des Gegenwertes dieser Papiere und mit Wertstellung
des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen
können. Im Export gehen mit der Zahlung verbundene
Kosten zu Lasten des Käufers, soweit sie außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland anfallen. Bei Überschreitung
des Zahlungstermins sind wir vorbehaltlich sonstiger
weitergehen der Ansprüche berechtigt, Zinsen in
Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
der EZB, darüber hinaus Ausgleich etwaiger Kursverluste
zu verlangen. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer
nicht zu. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand,
sind wir berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheiten
oder Vorauszahlungen zu verlangen. Kommt der Käufer
diesem Verlangen nicht in angemessener Frist nach, so
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9. Warenrücknahmen
Warenrückgabe kann nur erfolgen, wenn mit uns ein
Rückgaberecht vereinbart wurde. Die Rückgabe
ist beschränkt auf Ware in unbeschädigten
Emballagen und Verpackungen. Sie muss binnen 30 Tagen
nach Lieferung erfolgt sein. Sonderprodukte, wie z.
B. Produkte in Sonderfarben sind von der Rückgabe
ausgeschlossen. Wir gewähren bei Rückgabe
eine Gutschrift in Höhe von 70 % des Warenwertes.
Die Rückgabe hat frachtfrei zu erfolgen.
10. Beanstandungen/Gewährleistung
Mängelrügen werden nur berücksichtigt,
wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung
der Ware schriftlich zugehen. Abweichungen der gelieferten
Ware zu Mustern und Proben sind, wenn nicht gemäß
Ziffer 2 Eigenschaften ausdrücklich schriftlich
zugesichert wurden, kein Mangel. Ebenso sind z. B. produktionstechnisch
bedingte Farbtonunterschiede verschiedener Fertigungschargen
kein Mangel. Verborgene Mängel müssen schriftlich
und unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt
werden. Die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß
§§ 377, 378 HGB und die gesetzlichen Verjährungsfristen
bleiben unberührt. Von uns aufgrund von Beanstandungen
getroffene Maßnahmen zur Schadensminderung sind
kein Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über
eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand,
dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet
oder sonst ungenügend gewesen sei. Bei berechtigten
und ordnungsgemäß erhobenen Beanstandungen
sind wir zur Ersatzlieferung befugt. Der Käufer
darf die Wandelung oder Minderung erst dann verlangen,
wenn die Ersatzlieferung nach angemessener Frist nicht
erfolgt oder erneut mangelhaft ist. Beanstandete Ware
darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis
zurückgesandt werden.
11. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf
leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher oder
gesetzlicher Pflichten durch uns oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche wegen etwaiger schuldhafter
Verletzung einer Pflicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
oder aus positiver Vertragsverletzung. Für bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbare oder vertragsuntypische
Schäden haften wir nur, wenn uns grobes Verschulden
trifft. Weist der Käufer einen Schaden nach, so
sind die Ansprüche auf den Rechnungswert der betreffenden
Lieferung begrenzt. Werden unsere Produkte zusammen
mit anderen Produkten verwendet, so haften wir nicht
für die Eigenschaften unserer Produkte oder für
das Erreichen bestimmter Verarbeitungsergebnisse. Die
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
12. Beratung/Produktschriften
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift
ist unverbindlich, insbesondere auch im Bezug auf etwaige
Schutzrechte Dritter. Sie begründet kein vertragliches
Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus
dem Kaufvertrag. Sie entbindet den Käufer nicht
davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung
zu prüfen. Voraussetzung für eine Haftung
aus einer von uns vorgenommenen anwendungstechnischen
Beratung ist, dass die Beratung aufgabenspezifisch und
schriftlich erfolgt.
13. Serviceleistungen
Kostenlose Einweisungen in unsere Produkte ohne oder
mit Gerät durch unser anwendungstechnisches Personal
schaffen kein Auftragsverhältnis, aus dem Schadensersatzansprüche
hergeleitet werden können. Bei Einsatz unseres
anwendungstechnischen Personals gegen Bezahlung ist
es Aufgabe unseres Personals, den Käufer oder seine
Erfüllungsgehilfen handwerklich in die Verarbeitung
unserer Produkte einzuweisen. Darüber hinaus tragen
sie keinerlei Verantwortung z. B. bezüglich der
Berücksichtigung und Einhaltung von Richtlinien
und Normen. Bezahlte Serviceleistungen sind nach jeweils
vereinbarten Sätzen zu vergüten. Gefahren
für überlassenes Gerät trägt der
Kunde.
14. Weiterveräußerung
Die Weiterveräußerung unserer Produkte an
Wiederverkäufer bedarf unserer ausdrücklichen
Zustimmung.
15. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung
aller, auch der künftig entstehenden Forderungen
gegen den Käufer unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden
Sachen. Die durch Verarbeitung entstandene neue Sache
dient zur Sicherung unserer Forderungen in Höhe
des Wertes der verarbeiteten, dem Eigentumsvorbehalt
unterliegenden Ware. Wird die Vorbehaltsware mit einer
Hauptsache des Käufers oder Dritter verbunden oder
vermischt, so überträgt der Käufer uns
seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt
der Käufer die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer
Hauptsache Dritter, so tritt er uns seine Vergütungsansprüche
gegen den Dritten ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe
des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware.
Unter Berücksichtigung von Ziffer 13 ist der Käufer
berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware im
ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern.
Dies gilt jedoch nicht, wenn zwischen dem Käufer
und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich
der Kaufpreisforderung vereinbart ist oder eine Abtretung
dieser Forderung aus anderen Gründen nicht möglich
ist. Außergewöhnliche Verfügungen, wie
Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen usw.
an Dritte sind nicht zulässig. Veräußert
der Käufer die Vorbehaltsware, so tritt er uns
schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf
mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Der Käufer
ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf
trotz der Abtretung ermächtigt, solange er seine
Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß
erfüllt. Auf unser Verlangen hat der Verkäufer
uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen
und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Von einer
Pfändung, einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen
der Vorbehaltsware sowie einer Pfändung oder jeder
anderen Beeinträchtigung unserer Rechte muss uns
der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Übersteigt
der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Forderung
um insgesamt mehr als 30 %, so sind wir auf Verlangen
des Käufers zur Übertragung des Eigentums,
bzw. der Freigabe der Abtretungen verpflichtet.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares
Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen
sowie Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz
unseres Unternehmens. Wir sind jedoch stattdessen berechtigt,
vor dem Gericht zu klagen, das für den Sitz des
Käufers zuständig ist. Der Vertrag unterliegt
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es unter
Kaufleuten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
gilt. Für Käufer, die nicht Kaufleute sind,
gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen nur mit
den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der
allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Einschränkungen.
Wir weisen darauf hin, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung
mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern.
Rheinbach-Flerzheim im November 2007.
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